Auf Vorrat…

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 GG)

Die Begriffe „community“ und „social …“ bestimmen ganz wesentlich die aktuellen Trends im Internet und viele Nutzer spielen hier gerne und intensiv mit. Ob es sich bei diesem Mitspielen um das Einstellen von Fotos auf Flickr & Co, das Erstellen von umfangreichen Profilen in Xing, studiVZ oder MySpace, das Einkaufen bei woot.com oder gar um das (Mit-) Schreiben in einem Blog handelt – alle Konzepte bauen auf die Weitergabe von persönlichen Daten.

Durch Anonymität (die es im Internet eigentlich nicht gibt, die jedoch von den meisten Nutzern als real vermutet wird) und Pseudonymität kann ein so genannter Nivellierungseffekt eintreten; es werden soziale Hemmungen, Kontrollen, Privilegien und Hürden abgebaut. Dies motiviert zum mitmachen und führt mit zur Bildung der besagten Gemeinschaften. Immerhin sind viele Nutzer offensichtlich bereit, sehr detailliert über sich und die eigenen Interessen Auskunft zu geben. Wahrscheinlich mit dem Hintergedanken, dass nur die gewünschten Empfänger diese Texte lesen werden und wohl unter Ermangelung von Fantasie, was man mit solchen Daten sonst noch machen könnte.

Aber die freiwillig übermittelten Daten sind beileibe nicht das Ende der Fahnenstange. Die Datenspur wird mit den Protokolldateien jedes bei der Kommunikation beteiligten Rechners breiter und hört bei der Datensammelwut von Google lange nicht auf. All diese Datenpools können für die Erstellung von Profilen genutzt werden, ob das dem Nutzer nun gefällt oder nicht.

Was aber passiert mit der computervermittelten Kommunikation, wenn ich diese (scheinbare) Anonymität wieder aus dem Spiel nehme und wenn sich die Nutzer über den Umfang der über sie gesammelten Daten bewusst werden? Würde diese Erkenntnis das Verhalten der Nutzer ändern und hätte diese Verhaltensänderung Auswirkungen auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen? Die Wahrscheinlichkeit dieser Annahme ist sehr hoch und steigt noch, wenn wirklich jeder Schritt in der IP-basierten Welt protokolliert, für längere Zeit gespeichert und grundsätzlich für den Zugriff durch Dritte bereitgehalten wird.

„Die Überwachung der Kommunikation ist lebensnotwendig“ (Wolfgang Schäuble)

Ich unterstelle Herrn Schäuble und Frau Zypries keine bösen Hintergedanken, allerdings auch keine Fachkompetenz was digitale Medien angeht. Das Politiker nicht zwangsläufig für Sachargumente zugänglich sind ist keine Neuigkeit – geballte Inkompetenz kann allerdings gefährlich werden.

„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß… Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“ (Bundesverfassungsgericht vom 15. Dezember 1983)

Dieses Urteil ist nur zwei Jahre älter als die erste Version des Programms Sendmail, das Eric Allman 1981 programmiert hat. Der Bezug für das Urteil war damals die Volkszählung und das Urteil ist zurzeit so aktuell wie vor über 20 Jahren. Seinerzeit hatten die Gegner der Volkszählung ein Problem mit der Sammlung von persönlichen Daten, deren Umfang, im Vergleich zu den Informationen die heute – dank Internetkommunikation, PayBack-Karten, Kreditkarten, Flugdaten, Videoüberwachung und anderen Datensammlungen – zur Verfügung stehen, geradezu lächerlich wirkt.

„Wer sich beobachtet weiß, kann sich nicht mehr völlig ungezwungen verhalten. Das muss gar nicht so weit gehen, dass man mehr oder weniger rational begründete Ängste davor hat, für ein bestimmtes Verhalten – zum Beispiel für politische Meinungsäußerungen – sanktioniert zu werden. Es genügt, dass die Beobachtungsperspektive internalisiert wird – dass der Beobachtete nicht umhin kann, sich selbst mit den Augen eines Dritten zu sehen.“ (Ralf Grötker, heise.de)

Oder noch deutlicher: „Eine demokratische politische Kultur lebt von der Meinungsfreude und dem Engagement der Bürger. Das setzt Furchtlosigkeit voraus. Diese dürfte allmählich verloren gehen, wenn der Staat seine Bürger biometrisch vermisst, datenmäßig durchrastert und seine Lebensregungen elektronisch verfolgt.“ (Prof. Dr. Limbach)

Selbstverständlich ist die vollständige Erfassung und das nutzbar machen unserer Kommunikationsdaten, unserer Meinungen, Aktivitäten und Interessen mittels Voratsdatenspeicherung, perfektionierter Gesichtserkennung, biometrische Erfassung, Mautkontrolle, RFID ein globales Projekt und entzieht sich damit automatisch dem geltenden Recht in einem nationalen Gebilde. Da kann das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen immer wieder verlangen: für eine Überwachungsmaßnahme muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen (die Praxis in Deutschland sieht heute schon anders aus). Bei der Vorratsdatenspeicherung („Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“) wird trotzdem gleich ganz auf die Notwendigkeit eines Anfangsverdachts verzichtet. Erstmal sammeln und dann sehen wir weiter.

“The road to hell is paved with good intentions”

Hatte ich erwähnt, dass wir hier nicht nur über den Zugriff auf privaten Gedanken, auf Phantasien, Sexualität, politische Einstellung, psychische Verfassung, sondern auch über den Zugriff auf vertraulichen Geschäftsunterlagen sprechen? Nach bisherigem Recht müssen alle Anbieter die Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen, es sei denn, sie benötigen die Daten zu Abrechnungszwecken. Jetzt bleiben die Daten vollständig für sechs Monate im Archiv (das gilt übrigens auch für privat betriebene Mail-Server). Die Polizei (im „Auftrag“ – z.B. der Finanzverwaltung oder der Musikindustrie), aber auch Verfassungsschutzbehörden, der Bundesnachrichtendienst oder der Militärische Abschirmdienst werden auf das Potential von Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung gerne zurückgreifen – obwohl es bisher gerade im Hinblick auf den Terrorismus keinen einzigen Fall gibt, wo die VDS einen Anschlag verhindert hätte oder für die Aufklärung unabdingbar gewesen wäre.

„Das (die Geheimdienste) sind arme Schweine. Die leiden unter zwei psychischen Krankheiten: Die eine Krankheit beruht darauf, dass sie für das, was sie tatsächlich leisten, niemals öffentliche Anerkennung bekommen. Es ist unvermeidlich so, sie müssen ja im Verborgenen arbeiten. Das deformiert die Seele. Die andere Krankheit beruht darauf, dass sie tendenziell dazu neigen, zu glauben, sie verstünden die nationalen Interessen des eigenen Landes viel besser als die eigene Regierung.“ (Helmut Schmidt im Zeit-Interview)

Welche Perspektiven sich mit der VDS auftun, wird schon heute, ohne die langfristige Speicherung, sichtbar. Da wird am 24.12.2007 öffentlichkeitswirksam verkündet, dass 12.000 deutsche Internetnutzer dank einer Auswertung von Daten der Strato AG verdächtigt werden Kinderpornografie über das Internet zu tauschen. Eine Woche später lässt die Staatsanwaltschaft in Köln verlauten, dass von den rund 500 Verdachtsfällen, die der Kölner Behörde aus der Hauptstadt zur Bearbeitung gemeldet wurden, „allenfalls eine Handvoll“ weiterverfolgt würden. Die anderen Fälle hätten „sofort eingestellt“ werden müssen. Es hat offensichtlich ausgereicht, bei einer Spam eMail aus Versehen die Bilder nachzuladen und schwupps passt man in das Raster der Fahnder.